HAUSBAURATGEBER
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Der Keller: Worauf Bauherren achten sollten Ein Haus mit Keller bietet viel Stauraum. Außerdem ist ein Gebäude mit Keller leichter zu verkaufen als eines ohne.Nach wie vor entscheiden sich die meisten Bauherren für einen Keller für ihr Eigen- heim. Er bietet Raum für Gartengeräte, Hobby, Freizeit und die Haustechnik. Der Mehrpreis eines Reihenhauses mit Keller beträgt etwa 25 000 Euro. Der Bauherr eines Einfamilienhauses muss 35 000 Euro und mehr für den Keller investieren. Früher wurde der Keller oft gemauert und von außen abgedichtet. In jüngster Zeit dominiert jedoch im Kellerbau die sogenannte “Weiße Wanne”. Das ist ein Keller aus wasserdichtem Beton, der nicht zusätzlich von außen abgedichtet werden muss. Bei fachgerechter Ausführung ist ein solcher Keller aus WU-Beton jahrzehntelang dicht und trocken. Kommt es doch einmal zu Rissen, muss nicht von außen aufgebuddelt werden. Mit speziellen Methoden können Risse von innen wieder abgedichtet werden. Weiße Wannen gibt es auch als Fertigkeller, die in kürzester Zeit aufgebaut werden. (Quelle: ratgeber.immowelt.de)
Dachvorsprung Der Dachvorsprung, auch Dachüberstand genannt, ist ein teil der Dachfläche die über die Außenwand des Hauses hinaus ragt. Der Dachvorsprung ist dazu gedacht, ungünstige Witterungseinflüsse von der Hauswand fern zu halten. Bei Holzhäusern dient der Dach vorsprung außerdem noch als Holzschutz. Im Sommer sorgt der Dachvorsprung dafür dass sich die Außenwände nicht so sehr aufheizen und die Temperatur im Haus selbst niedriger bleibt.
Schwaben
Wintergarten - planen & bauen Das ganze Jahr über im Grünen frühstücken, den Mittagsschlaf in einer Wohlfühloase verbringen oder am Abend das Gläschen Wein mit Blick auf die Natur genießen - all das kann mit einem Wintergarten Wirklich- keit werden. “Damit dieser Traum aber nicht wie eine Seifenblase zerplatzt sollten beim Planen und Bauen des Wintergartens einige Regeln beachtet werden”. empfielt Dipl.-Ing. Franz Wurm, vereidigter Sachver- ständiger (Rosenheim) und 1. Vorstand des Wintergarten-Fachverbandes e.V. Erster Schritt: Baubehörde Jeder Wintergarten muß genehmigt werden. Allerdings sind die Regeln in den jeweiligen Landesbau- ordnungen sehr unterschiedlich festgelegt. Grundsätzlich gilt: Der Bauantrag muss von einem zuge- lassenen Entwurfsverfasser eingereicht werden. Dazu zählen Architekten, Bauingenieure und Winter- gartenbauer mit einer Planvorlageberechtigung. Näheres zu den vor Ort geltenden Bestimmungen erfährt man bei seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen außerdem Regeln zur Energiebilanz im Wintergarten eingehalten werden. Die dazu nötigen Berechnungen für Wärmeschutz,Luftwechselrate, erforderliche Beschattungsmaßnahmen sowie Planung der Anschlussfugen etc. können nur vom Fachmann erstellt werden. Planung ist A und O Liegt die Baugenehmigung vor, kann mit dem Bau begonnen werden. Aber hier gilt: Erst eine sorgfältige Vorbereitung garantiert, dass das “Projekt Wintergarten” später auch den eigenen Wünschen entspricht. Zunächst sollte man sich über die Größe und den Standort des Wintergartens im Klaren sein. Die Grund- fläche des Wintergartens sollte nicht kleiner als fünfzehn Quadratmeter sein, damit genug Platz für Sitz- gelegenheiten, Pflanzen und Durchgangswege bleibt.” Hilfreich bei der Entscheidung ist es, wenn man bereits weiß, wie der Wintergarten eingerichtet werden soll”, erklärt der Wintergarten-Experte.”Je nach- dem, wie der Bauherr das Glashaus nutzen möchte, bietet sich ein bestimmter Standort besonders an. Ideale Materialien Hochwertiges Isolierglas, Stahl, Kunststoff, Aluminium oder Holz - welches Material eignet sich am besten? Wichtiges Kriterium bei der Material-Auswahl ist die optimale Wärmedämmung. “Eine Holz-Aluminium-Konstruktion vereint alle Vorzüge auf sich”, sagt Franz Wurm.” Bei dieser Kon- struktion trägt das Holz die komplexe Glaskonstruktion, nach außen ist es vollständig mit Aluminium verkleidet”. Die Vorteile liegen in der Kombination der beiden Baustoffe: Neben einer idealen Wärme- dämmung ist Holz sehr tragfähig und einfach in der Verarbeitung. Außerdem schafft es im Inneren ein heimeliges und gemühtliches Ambiente und schützt am besten vor Lärm. Gleichzeitig erhöht die Alu- Deckschale, die farblich in vielen Varianten und mittlerweile auch im Holzdekor gestaltet werden kann, die Lebensdauer des Wintergartens. Auch der Schutzanstrichdes Außenbereichs, der bei einem reinen Holz-Wintergarten nötig ist, entfällt bei einer Holz-Alu-Konstruktion.Bei der Glas-Auswahl ist auch einiges zu beachten, denn Glas ist nicht gleich Glas. Laut Energieeinsparverordnung muss die Verglasung aus hoch wärmedämmendem Zwei- scheiben-Wärmeschutz-Isolierglas bestehen. Zusätzlich muss das Dach mit einem bruchsicheren Verbundglas gedeckt sein. Auf den Einsatz von Verglasungen mit so genannter warmer Kante sollte großer Wert gelegt werden. Belüftung und Beschattung Damit der Wintergarten nicht bei der ersten längeren Sonneneinstrahlung zum Treibhaus wird, ist sowohl eine professionelle Lüftung als auch eine Beschattung des Wintergartens notwendig. Ohne ein funktion- ierendes System kann es schnell heiß werden, verbrauchte Luft wird nicht ausgetauscht und durch die Pflanzen bildet sich Schwitz- und Tauwasser. Ein effektiver Luftaustausch wir über Zuluftöffnungen am tiefsten Punkt und Abluftöffnungen am höchsten Punkt des Glashauses erzeugt.”Besonders geeignet, um intensive Sonneneinstrahlung abzuwehren, sind auf dem Dach angebrachte Markisen”, erklärt Franz Wurm.”Sie reflektieren das Licht, bevor es ins Innere gelangt.”Innen angebrachte Rollos oder auch Schatten spendende Pflanzen sind weniger effizient. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich der häufig zu geringe und nicht hinterlüftete Zwischenraum zwischen Rollo und Glas so erhitzt, dass das Glas zer- springt. Bei Pflanzen sollte darauf geachtet werden, das die Blattoberfläche nicht durch zu große Hitze geschädigt wird. Halbtransparente Sonnenschutzeinrichtungen mit Verstellmöglichkeiten bieten hier die optimale Unterstützung. (Quelle: Wintergarten Fachverband Rosenheim) Dächer - Dachformen Dächer gibt es in verschiedenen Formen. Früher waren Dächer sehr einfach und einheitlich. Heute gibt es unterschiedlichste Varianten und Dachformen. Die am meisten gebräuchlichen Dachformen sind hier kurz beschrieben. Satteldach: Das Satteldach ist in Deutschland wahrscheinlich am häufigsten zu sehen. Es besitzt zwei geneigte Dach- flächen die sich am höchsten Punkt treffen.Der Dach-Stil ist geradlinig und solide. Das Dach kann mit oder ohne Überstand gebaut werden, auch Dachfenster und Gauben können problemlos intigriert werden. Auch mit anderen Dachformen kann das Satteldach kombiniert werden und dadurch interessanter wirken. Walmdach: Das Walmdach zeichnet sich dadurch aus, das es an allen vier Seiten des Hauses abfallend ist. Das Walmdach ist vermutlich wohl die älteste Dachform überhaupt. Durch das vierseitige Dach ist das Haus sehr gut vor Wind und Wetter geschützt. Zeltdach: Diese optisch ansprechende Dachform ist sehr selten und kann nur an einem quadratischen oder fast quadratischen Grundriss errichtet werden. Es besteht aus mindestens drei gegeneinander geneigten Dachflächen, die in einem Firstpunkt zusammenlaufen. Der Vorteil liegt im Innenraum, in jeder Etage können Fenster eingebaut werden und sorgen für viel Licht in den Räumen. Pultdach: Das Pultdach ist eine sehr moderne Dachform und besitzt nur eine geneigte Dachfläche. Die geneigte Dachform schützt das Haus vor Wind und Wetter und auf der nichtgeneigten Dachseite bekommt man viel Helligkeit im Bereich der Dachräume. Auch versetzte- oder Doppelpultdächer sind immer häufiger zu sehen und haben Vorteile bei z.B.: zwei Wohnebenen in einem Haus. Flachdach: Ein Flachdach besitzt keine oder nur eine sehr geringe Dachneigung. Der Nachteil eines Flachdaches ist, das es gegenüber einem anderen Dach schneller undicht werden kann. Der Grund dafür liegt in der geringen Dachneigung wobei Nässe nicht so schnell ablaufen kann. Man sollte also auf eine sorgfältige abdichtung achten. Zudem ist das Flachdach mehr der Witterung und UV- Strahlung ausgesetzt und sollte daher öfters gereinigt werden. Altersgerecht Umbauen -Kredit (KFW) Das wichtigste in Kürze • ab 0,75% effe4ktiver Jahreszins • bis 50 000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, unabhängig vo Ihrem Alter • für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraums • ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430) Alternativ können Sie als Privatperson das Zuschussprogramm (455) wählen Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-und Wohnungseingangstüren (z.B.: Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel) • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z.B.:aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen) • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden • Einbau von Einbruchs- undÜberfallmeldeanlagen (z.B.: Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- undWohnungstüren, intelligente Türschlösser) • Einbau von Türspionen • Baugebundene Assistenzsysteme (z.B.: Bild-Gegensprechanlage, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme) (Quelle:kfw.de) Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren: 1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen • Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung • Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle oder Fahrrädern • Sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten 2. Eingangsbereich und Wohnungszugang • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen • Schaffung von Bewegungsfläche • Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen 3. Überwindung von Treppen und Stufen • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen • Treppenlifte • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen • Rampen zur Überwindung von Barrieren 3. Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau • Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen • Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren • Schwellenabbau • Erschließung oder Schaffung von Terassen, Loggien oder Balkonen 5. Badumbau • Änderung der Raumaufteilung des Bades • Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen) 6. Sicherheit, Orientierung, Kommunikation • Altersgerechte Assistenzsysteme (z.B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rolladen, Fenster, Beleuchtung, Heizung) • Modernisierung von Bedienelementen • Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen 7. Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen • Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen (Quelle: kfw.de) Planung der Küche - das muss beachtet werden Egal, ob es sich um eine Küchenrenovierung bzw. Küchensanierung handelt, oder ob es sich um eine Küche im Neubau handelt - bei der Küchenplanung ist vorallem eine Sache wichtig, die gute Vorberei- tung! Hier ein paar Tipps der Küchenspezialisten von eurofit, wie Sie sich dem Thema richtig nähern... • Lassen Sie Ihre alte Küche auf sich wirken. Vermerken sie auf einer Liste, was sie beibehalten oder gerne ändern möchten. Was stört Sie? Was haben Sie sich schon immer gewünscht? • Skizzieren sie nun auf einem karierten Blatt den Grundriss Ihrer Küche ein. Messen Sie dafür die Grundfläche in zwei Höhen. Zunächst auf dem Fußboden und dann zur Kontrolle in circa 1 m Höhe, denn nicht jede Wand ist wirlklich gerade! Sollten sie im Rohbau gemessen haben, ziehen sie 2-3 cm für den Putz ab. Sind zusätzliche Fliesen geplant, müssen nochmals circa 1 cm pro gefliester Wand abgezogen werden. Wichtig: Vergessen sie nicht Türen, Fenster, Mauervorsprünge, Heizkörper, Anschlüsse für Strom und Wasser etc. einzuzeichnen. • Legen Sie nun ein Stück Pergamentpapier auf den Grundriss und zeichnen Ihre Küche ein. Gefällt Ihnen die Variante nicht, brauchen Sie so beim nächsten Versuch nicht den gesamten Grundriss neu zeichnen. • Damit Sie auch nichts vergessen, hier ein paar Tipps, was bei der Küchenplanung unberücksichtigt bleiben sollte... • Welche Form einer Küche möchten Sie? Möchten Sie in einem separaten Raum essen oder soll der Essplatz in die Küche integriert werden? Reicht ein Bartresen oder möchten Sie mit ihrer Familie gemütlich am Tisch speisen? Damit letzteres auch wirklich ein Genuss wird, sollten Sie mindestens 100 cm um den Tisch herum Platz lassen. • Die Wege zwischen Herd, Spülmaschine, Spüle und Kühlschrank sollten möglichst kurz sein, damit Sie nicht täglich einen Streckenrekord aufstellen müssen. • Eine Besteckschublade direkt neben dem Herd ist sinnvoll. So haben Sie das Kochbesteck schnell zur Hand. Ist dies nicht möglich, planen Sie einfach am Fliesenspiegel ein Relingsystem für Schnee- und Co.! • Viel Hightech in einer Küche ist toll, vergessen Sie dabei aber nicht, dass sie zum bequemen Arbeiten auch Fläche, dass heißt ein zusammenhängendes Stück Arbeitsplatte, benötigen. Hier sollten auch direkt zugängige Stromanschlüsse vorhanden sein, damit Elektrogeräte uneingeschränkt genutzt werden können. • Bitte planen Sie keine Armaturen vor Fenstern, wenn diese nach innen zu öffnen sind. • Hatten Sie in Ihrer alten Küche Platzprobleme? Eine Veränderung der Küche ist eine gute Gelegenheit, nie bis selten genutzte Utensilien auzusortieren und Platznot durch zusätzliche Schränke abzuschaffen. • In Ecken oder direkt an Seitenwänden gehören weder Herd noch Dunstabzugshaube! Dort ist das Arbeiten beschwerlich und die Brandgefahr um einiges höher. • Um optimal in Ihrer neuen Küche arbeiten zu können, brauche Sie ausreichend Licht! Dafür reicht die Dechenleuchte ober dem Essplatz nicht aus. Denken Sie also gleich an genügend Unterbauleuchten. • Da ist noch Platz in einer Ecke oder an einer Seitenwand? Schränke oder Schubladenelemente lassen sich dort nur schwer öffnen und beschädigen leicht andere Möbel. Planen Sie also einfach eine Passleiste mit ein. • Backöfen in Augenhöhe sind eine Freude für Ihren Rücken und ersparen Ihren Kindern unliebsame Erfahrungen! • Die neue Küche ist fertig und der Müll steht neben dem Essplatz - ersparen Sie sich das! Planen Sie einen Unterschrank für ein Mülltrennsystem ein. Dieser sollte möglichst in der Nähe Ihrer Hauptarbeits- fläche stehen, damit die Wege kurz sind und der Boden sauber bleibt. • Sie sind von Natur eher kurz- oder langgewachsen? Mit zusätzlich bestellbaren Sockelstellfüßen lässt sich die Arbeitshöhe nach oben bzw. nach unten korrigieren. Das ist gut für Arme und Rücken. (Quelle: baumarkt.de)
Diese Förderungen erhalten Sie derzeit vom Staat: Heizungen: 600 Euro fürs umrüsten auf Erneuerbare Energie-Anlagen Solarzellen: Mind. 500 Euro für Sonnenkollektoren auf dem Hausdach Öfen: 2000 Euro und mehr fürs Einrichten eines Pellet-Ofens mit Biomasse Ratschlag: 800 Euro für Energieberatung bei der Haussanierung Einbruchschutz: 200 - 1500 Euro für Alarmanlagen, sichere Türen und Fenster Rentner: 200 - 6250 Euro für altersgerechten Wohnungsumbau (Quelle: fls)
Je kürzer die Zinsbindung, desto kleiner ist der Zinssatz. Endet die Bindung, können die Zinsen aber steigen. Das kann für den Kreditnehmer aber sehr teuer werden, wie die Tabelle rechts zeigt. Daher lohnt es sich, den Zinssatz bis zur Volltilgung festzuschreiben. Bei einer kürzeren Zinsbindung sind die monatlichen Raten zunächst zwar am niedrigsten. Aber sollten die Zinsen nach zehn Jahren um fünf Prozentpunkte gestiegen sein, kostet das den Kreditnehmer fast 20 000 Euro mehr. (Quelle LBS Hessen-Thüringen / Das Haus)
Zinsbindung schafft Sicherheit
Lieber langfristig binden,als hoch pokern: Drei Beispiele
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Energetische Sanierung Was heißt energetisch sanieren? Eine energetische Sanierung bedeutet das man das Gebäude so aufwertet das es mit minimalem Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auskommt. Wann ist eine energetische Sanierung sinnvoll? Haben Sie das Gefühl das Ihre Fenster und-oder Türen undicht sind? Strahlen Fußboden und-oder Wände Kälte ab? Bekommen Sie trotz aufgedrehter Heizung die Räume nicht genügend warm? Ist der Gas-oder Ölverbrauch zu hoch? Ist der Jahresverbrauch Heizöl über 15 Liter Jahresverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche oder der Jahresverbrauch Erdgas über 15 Kubik- meter pro Quadratmeter Wohnfläche? Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit ja beantworten, sollten Sie über eine Sanierung nachdenken. Nutzen einer Energetischen Sanierung Eine energetische Sanierung führt zu weniger Kosten, mehr Klimaschutz und vor allem veringern sie die Betriebsausgaben Ihres Gebäude z.B.: Heizkosten, Warmwasserkosten für Küche und Bad. Zudem er- höhen Sie den Wert des Gebäudes bei Vermietung oder Verkauf wesentlich. Was kostet die Sanierung? Die Kosten der Sanierung setzen sich aus mehreren Maßnahmen zusammen: Architekt, Energieberater, Gebühren, Facharbeiter und vor allem Material,(Dämm-Material für Dach- und Fassade, Fenster und Heizung) Folgende gesetzlichen Anforderungen sind vor Beginn zu beachten: • Bei Anbau oder größeren Veränderungen des Gebäudes ist eine Baugenehmigung erforderlich. • Bei energetischen Maßnahmen wie Heizungsaustausch oder Dämmung sind die energetischen Mindesanforderungen der EnEV einzuhalten. • Beim Austausch der Heizungsanlage ist das EWärmeG zu erfüllen. • Beim Austausch der Heizungsanlage sind die Anforderungen der 1.BlmSchV an die Abgaswerte und den Schornstein einzuhalten. • Die Nachbarn sind laut NRG zu informieren. • Die Mieter sind laut BGB zu informieren • Bei Neuvermietung oder Verkauf ist nach EnEV ein Energieausweis zu erstellen. • Werkverträge sind laut BGB oder VOB/B abzuschließen. In welchem Zeitraum muss ich sanieren? Sie können alles auf einmal oder Schritt für Schritt sanieren, dies hängt von den zu Verfügung stehenden Finanzmitteln ab. Nur mit einem Kredit kann die Sanierung oftmals in einem Rutsch durchgeführt werden. Die Aufnahme eines Kredits ist sinnvoll wenn Sie Ihr Gebäude möglichst schnell vermieten oder verkaufen wollen.
Edelstahl - Beste Qualität, ein Leben lang Wie der Name schon verspricht “EDEL” stahl sieht nicht nur edel aus, sondern ist auch ein sehr hoch- wertiges Material. Damit können Sie jede Immobilie aufwerten. Egal ob beim Neubau, Umbau oder bei Sanierungsarbeiten, mit diesem Material können Sie nichts falsch machen. Vorteile von Edelstahl: Kein Wartungsaufwand - optisch auch nach Jahrzehnten keine Veränderung - Preis- Leistungsverhältnis unschlagbar,da lebenslang haltbar - Edelstahl ist das einzigste Material das für den Außenbereich nicht beschichtet werden muß, da es bei richtiger Bearbeitung, rostfrei ist und auch jederzeit Veränderungen vorgenommen werden können (z.B.:Erweiterung eines Geländers) ohne das dabei die Langlebigkeit darunter leidet.
Achten Sie bei der Suche nach einem reinen Edelstahl-Fachbetrieb! Bei Mischbetrieben (Stahl- und Edelstahl Verarbeitung) treten regel- mäßig Probleme mit Rost auf, da die Arbeitsumgebung mit Stahl- partikel belastet ist (Schleifstaub u.s.w.).
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Mehr Sicherheit für Bauherren Recht auf Widerruf, detaillierte Baubeschreibung, fester Einzugstermin: Rund um den Abschluss des Bauvertrags erhalten private Bauherren mehr Sicherheiten - eine deutlicheVerbesserung des Verbraucherschutzes. Für Verträge mit Bauträgern gelten Ausnahmen. Spätestens ab 1.Januar 2018 werden die neuen Richtlinien für alle Schlüsselfertigunternehmer verbindlich. Die Kunden haben dann beim Vertragsabschluss ein Wideerrufsrecht. Das heißt, notfalls können die Bauherren innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten - falls sie im Nachhinein feststellen, dass sie die Entscheidung “Wir kaufen jetzt ein neues Heim” doch übereilt getroffen haben. Sicherer Einzugstermin In Zukunft muss das Bauunternehmen verbindlich den Fertigstellungstermin nennen und damit den Tag, an dem sie den Schlüssel für das neue Zuhause übergeben. Bauherren können so besser planen und zum Beispiel die alte Wohnung rechtzeitig kündigen oder das Umzugsunternehmen schon Monate im Voraus buchen - und damit zu günstigeren Konditionen. Exakte Baubeschreibung vor Vertragsabschluss Noch vor Vertragsabschluss müssen Schlüsselfertigunternehmen den Käufern eine detaillierte Baubeschreibung aushändigen. Diese enthält alle wichtigen Daten und Regelungen rund um das Bauprojekt. So gewinnen die Kunden mehr Klarheit und können verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Das neue Gesetz verpflichtet den Anbieter, alle notwendigen Unterlagen zum Bauprojekt offenzulegen. Nur so können die Kunden prüfen, und notfalls auch belegen, ob Ihre neue Immobilie den aktuellen Bauvorschriften entspricht. Mehr Macht für Bauherren Für Verbraucherschützer wie den Verband privater Bauherren (VPB) war es höchste Zeit, die Position der Kunden zu stärken und dasbisherige Machtgefälle zwischen Baufirma und Bauherr zu verändern. Denn gerade jetzterlebt die Branche einen wahren Bauboom: Allein 2016 wurden rund 310 000 Wohnungsbaugenehmigungen erteilt, etwa die Hälfte davon an private Bauherren. Fast alle, etwa 90 % ,bauen ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung mit einem Schlüsselfertigunternehmer. Auswirkungen auf den Bauträgervertrag Im Prinzip gelten die neuen Regelungen auch für Verträge mit dem Bauträger und betreffen somit auch die Erwerber von Neu- und Eigentumswohnungen. Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Zum Beispiel wird die vor Vertragsschluss ausgehändigte Baubeschreibung nicht zum Vertragsinhalt, sondern nur notariell beurkundet. Außerdem fällt das 14 tägige Widerrufsrecht weg. (Quelle: immobilienscout24.de)
Das ändert sich 2024 beim Hausbau:
Zinsen könnten fallen Noch ist unklar, wie sich die Zinsen im kommenden Jahr entwickeln. Im Gegensatz zum vergangenen Jahreswechsel scheint aber möglich, dass Hypotheken in zwöif Monaten weniger kosten als derzeit. Kommt es dazu, dürften die günstigeren Finanzierungen den Immobilienmarkt beleben. Ein weiterer Grund mit dem Verkauf zu warten, meint Stürzer. Wärmeplanung könnte feststehen Großstätte müssen ihre kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2026 abschließen, alle Kommunen bis Mitte 2028. Einige Städte und Gemeinden dürften allerdings bereits im kommenden Frühjahr Ergebnisse vor- stellen.Wichtiger Termin für Hausbesitzer, die dann unter anderem erfahren, ob Ihre Häuser an Fernwärme, Wasserstoff-Leitungen oder keine dieser Technologien angeschlossen werden. Wer seine derzeitige Heizung nicht unbedingt tauschen muss,sollte mit dem Wechsel daher auf das fertige Wärmekonzept warten, raten Experten. Dann wissen Eigentümer was sich lohnt. Mehr Rechte für Betreiber von Balkonkraftwerken Balkonkraftwerke gelten künftig als priviligierte Maßnahmen. Eigentümergemeinschaften und Vermieter können sie Bewohner ihrer Häuser nicht mehr verbieten. Außerdem dürfen Betreiber von Balkonkraftwerken ab diesem Jahr 2024 - 800 Watt statt 600 Watt ins Netz einspeisen, übergangsweise rückwärts laufende Stromzähler verwenden und müssen ihre Geräte nicht mehr dem Marktstammdatenregister melden, nur noch dem Netzbetreiber. Dies legt die Photovoltaik- Strategie des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fest. Vermieter dürfen Kabelfernseher-Verträge nicht länger umlegen Ab 1. Juli verbietet eine Änderung im Telekommunikationsgesetz Vermietern, Kabelgebühren auf die Betriebskosten umzulegen. Sie müssten die Kosten des Angebots selbst tragen, obwohl sie es nicht nutzen. Meist durften Vermieter dadurch ihre Kabelverträge kündigen. Mieter müssen dann eigene Verträge ab- schließen oder auf das Kabelangebot verzichten. Gebäudesnierungspflicht kommt nur abgeschwächt Die von EU-Sanierungspflicht für Wohnhäuser tritt im Jahr 2024 stark abgeschwächt in Kraft. Zwar will die EU den Energiebedarf von Gebäuden bis 2032 weiter um mindestens ein fünftel senken, sie überlässt ihren Mitgliedsstaaten aber mehr Freiheiten bei der Umsetzung des Ziels. Eine wichtige Änderung seien Anreize statt unrealistischer Zwänge, lobt der Verband deutscher Pfandbriefbanken.Eigentümer würden nicht länger zur Sanierung genötigt. Unsicheres Förderumfeld für Sanierungen Die Haushaltskrise zwingt die Bundesregierung, alle Ausgaben zu überdenken. Einige Förderungen für Hauseigentümer hat die Ampel schon gekürzt: Die geplante Erhöhung des Fördersatzes für Heizungsum- rüstungen auf Wärmepumpen, Soiarthermie und andere erneuerbare Heizsysteme von 20 auf 25 Prozent ist weitgehend vom Tisch. Weitere Förderungen könnten folgen. Haus und Grund Präsident Stürzer rät Immobilieneigentümer auch in diesem Punkt zum Abwarten. (Quelle: Focus Online)