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KfW-Förderung für Ihr Bad: Altersgerecht umbauen mit Zuschuss KfW 455 Wenn Sie Ihr Bad barrierefrei umbauen, gibt es staatliche Zuschüsse. So erhalten Sie bis zu 6250 Euro von der KfW für Ihre Badsanierung. Aktuell: KfW stockt Fördermittel für 2021 deutlich auf. Für alle, die Barrieren in Ihrer Wohnung abbauen, stellt die KfW 2021 noch mehr Mittel bereit. Im Fördertopf sind nun 130 Millionen Euro (vorher: 30 Millionen). Vom KfW Förderprogramm 455-B können alle Immobilienbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter profitieren, die vor dem Start der Umbauarbeiten einen Förderantrag stellen. Das Besondere: Der Zuschuss kommt auch für eine private Badsanierung infrage. Förderfähig sind etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Modernisierung von WC, Bidet,Waschbecken und Badewanne einschließlich mobiler Liftsysteme sowie eine neue Raumaufteilung zugunsten der Barrierefreiheit. Stand: 05.01.2021 Voraussetzung der KfW-Förderung Um den Umbau des Bades zu fördern, gibt es gewisse Voraussetzungen. Das Gebäude muss in jedem Fall überwiegend dem Wohnen dienen. Es darf sich auch nicht um eine Ferienwohnung oder Wochenendhaus handeln. Zu den technischen Anforderungen zählen unter anderem die Raumgröße (mindestens 1,80 X 2,20 Meter) oder eine bodengleicheAusführung von Duschplätzen mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen wie Banovo durchgeführt werden. Fördermittel für Baukosten und Nebenarbeiten Die KfW fördert grundsätzlich alle Maßnahmen, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dazu zählen das Material und der fachgerechte Einbau. Es werden die Bruttokosten der Umbaumaßnahme (inklusive Mehrwertsteuer) berücksichtigt. Allerdings wird die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen wie beispielsweiese Mobiliar oder Elektrogeräte prinzipiell nicht gefördert. Es müssen Handwerksbetriebe beauftragt werden, die die Arbeiten regulär auf Rechnung durchführen. Eigenleistung oder die leistung privater Helfer fördert die KfW nicht. Neben den Baukosten werden auch Baunebenkosten berücksichtigt, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Barrierefreiheit stehen, zum Beispiel die Beratung, Planung und Baubegleitung. Definitiv nicht gefördert werden Kosten der Beschaffung von Finanzierungsmitteln, Kosten derZwischenfinanzierung, Versicherungsbeiträge, Kapitalkosten, Steuerbelastungen des Baugrundstückes, Kosten von Behörden- und Verwaltungsleistungen, Umzugskosten und Ausweichquartiere. Quelle: www.banovo.de